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Heinrich Ueberwasser, Einwohnerrat SVP
Interpellation betr. vollständige Information der Bevölkerung über das ambulante Gesundheitszentrum noch vor den Riehener WahlenDer Gemeinderat hat im Vorfeld der Abstimmung zum Gesundheitszentrum Riehen vom 6. September 2009 ganz offiziell in den Abstimmungserläuterungen ein reichhaltiges ambulantes Leistungsangebot mit Sprechstunden und Operationen zugesagt (Abstimmungserläuterungen, Seite 6).
Der Gemeinderat hat in den gleichen Abstimmungserläuterungen von „Vernetzung“ mit „ortsansässigen Arztpraxen und den Spitälern in der Region“ (a.a.O., Seite 6) und einem „ausbaufähigen ambulanten Gesundheitszentrum“ (a.a.O., Seite 9) gesprochen. Die grosse Zustimmung für das Gesundheitszentrum erfolgte unter dem Eindruck, dass die Riehener Behörden unsere Forderung „So viel Spital wie möglich!“ aufgenommen hatten und dass das reichhaltige Angebot des Gesundheitszentrums bei einer Ablehnung der Spitalinitiative in den aufgelisteten Bereichen unterschriftsreif vorliege und am bisherigen Standort realisiert werden könne.
Insbesondere aufgrund des Widerstands der Riehener Hausärztinnen und Hausärzte gegen den vorgeschlagenen Einbezug in den Notfalldienst und weiterer Informationen, die von einem deutlich eingeschränkten Angebot des ambulanten Gesundheitszentrums und von einer Verlängerung des Baurechtsvertrags mit der Kommunität Diakonissenhaus Riehen um 5 Jahre sprechen, bitte ich den Gemeinderat um Offenlegung seiner Arbeiten seit der Abstimmung und der Planungen für die weiteren Jahre.
Unabhängig von der heutigen Trägerschaft bleibt der Gemeinderat (rechtlich und politisch) verantwortlich, dass die vom Volk angenommene gemeindegesetzliche „Ordnung“ bzw. die Versprechen aus der amtlichen Abstimmungserläuterung eingehalten werden und dass offen und vollständig informiert wird – und zwar vor dem Versand der Wahlunterlagen zu den Gemeindewahlen. Die Frage, wieweit ein Gesundheitszentrum aus heutiger Sicht Sinn macht und das Riehener Spital wirklich ersetzen kann, ist eine andere. Sie ersetzt die politische Verantwortlichkeit des Gemeinderatskollegiums für die Umsetzung des deutlichen Volksentscheids nicht.
Am 6. September 2009 hat das Volk als Gegenvorschlag zur Spitalinitiative klar die „Ordnung für ein Gesundheitszentrum Riehen“ angenommen. In der Ordnung heisst es u.a., dass die Einwohnergemeinde Riehen für die Einrichtung und den Betrieb eines ambulanten Gesundheitszentrums sorgt (§1) und dass das ambulante Gesundheitszentrum „Teil eines gut vernetzten Angebots von vielfältigen medizinischen und pflegerischen Dienstleistungen sowie Aktivitäten der Gesundheitsförderung“ ist (§2) - und nicht etwa, dass das unten erwähnte Angebot des ambulanten Gesundheitszentrums erst durch diese Vernetzung zustande kommt.
In den amtlichen Abstimmungserläuterungen des Gemeinderats zur Gemeindeabstimmung vom 6. September 2009 (Entscheid über Spitalinitiative und Gesundheitszentrum Riehen) heisst es insbesondere:
· „Das ambulante Gesundheitszentrum wird durch die Stiftung Meconex betrieben“ (Abstimmungserläuterungen, Seite 5).
· „Das geplante ambulante Leistungsangebot soll aus folgenden Fachbereichen bestehen (Sprechstunden und Operationen): Allgemeine Chirurgie, Innere Medizin/Hausarztmedizin, Gastroenterologie, Urologie, Röntgen, Physiotherapie, Diabetesberatung, Gynäkologie, geburtshilfliche Sprechstunden, Hebammen, Orthopädie, Pädiatrie, Kardiologie, Psychotherapie, Labor, Ergotherapie, Ernährungsberatung“ (a.a.O., Seite 6) – in Abgrenzung zu den „komplizierten chirurgischen Eingriffen sowie stationären Spitalbehandlungen“, die ab 2010 nicht mehr in Riehen erfolgen können (a.a.O., Seite 3)
· „Meconex will das Angebot bedarfsgerecht fortentwickeln und weitere Leistungen etwa im Bereich der Gesundheitsförderung oder durch Kooperation mit Spitex integrieren“ (a.a.O., Seite 6)
· „Das ambulante Gesundheitszentrum steht allen Patientinnen und Patienten offen“ (a.a.O., Seite 6).
Dass das Universitätsspital und offenbar auch das Claraspital Interesse an einem Einbezug des Standorts Riehen zeigen, ist erfreulich. Wären diese Institutionen so wie offenbar jetzt, bereits im Sommer 2009 statt der Stiftung Meconex berücksichtigt worden, wäre die Spitalinititiative wohl zurück gezogen worden. In jedem Falle ist der Gemeinderat aufgerufen, vor dem Versand der Wahlunterlagen zu den Riehener Wahlen vollständig über seine Arbeit seit der Volksabstimmung - Erfolge und Misserfolge - und das in den nächsten Jahren Geplante zu informieren. Auch bei neuer Trägerschaft bleibt der Gemeinderat Riehen verantwortlich.
Ich frage in diesem Zusammenhang den Gemeinderat:
1. Wird das Gesundheitszentrum derRiehener Bevölkerung in der versprochenen Weise ab Januar 2010 zur Verfügung stehen?
a. Oder später und ggf. wann?
b. Und/oder in reduziertem Umfang und ggf. auf welches Angebot reduziert?
c. Nur durch Vernetzung mit anderen Einrichtungen ausserhalb?
d. Oder wird es gar nicht realisiert?
2. Wird die Stiftung Meconex entsprechend den Abstimmungserläuterungen das ambulante Gesundheitszentrum betreiben?
3. Wäre alleine durch Meconex bzw. ohne Stiftung Adullam und ohne Universitätsspital die Einrichtung eines Notfalldienstes möglich gewesen?
4. Wurde der Baurechtsvertrag mit dem Diakonissenhaus Riehen verlängert?
a. Wenn ja, wie lange? Um 5 Jahre?
b. Wer ist Baurechtsnehmer, die Gemeinde oder die Stiftung Meconex?
5. Was sind die Gründe für die (teilweise) Nichteinhaltung des Volksentscheids?
6. Wird derGemeinderat die Bevölkerung jetzt, also noch vor Versand der Wahlunterlagen zu den Gemeindewahlen 2010 vollständig informieren?